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   VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20 (HS), 196-IV-20 (e.A.)   

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https://dejure.org/2020,40493
VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20 (HS), 196-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40493)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2020 - 195-IV-20 (HS), 196-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40493)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 195-IV-20 (HS), 196-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,40493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung von Rundfunkgebühren aufgrund unzureichender Begründung

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Ferner liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; st. Rspr.).

    Dass der Beschwerdeführer die Ausführungen der Gerichte für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs indes nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19).

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom.

    Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 90-IV-20; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerfGE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    4. Ebenso wenig hat der Beschwerdeführer eine mögliche Verletzung des durch Art. 38 Satz 1 SächsVerf gewährleisteten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 133-IV-20 [HS] m.w.N.) hinreichend aufgezeigt.
  • VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom.
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Eine vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 90-IV-20; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983, BVerfGE 64, 224 [227]; Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 243 [247]).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
  • VG Osnabrück, 21.12.2020 - 5 B 288/20

    Guinea, Überstellung nach Spanien: Antrag auf Gewährung vorläufigen

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